Gebührenverordnung, Anhang 1

  30.12.2021 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

– Gebührenverordnung, Anhang 1, Ziff. 1.17, Bibliothek

Die Änderung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und wurde vom Gemeinderat am 16. Dezember 2021 beschlossen.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 23. Dezember 2021
Der Gemeinderat


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