Reglement über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie

  30.12.2021 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Genehmigung des folgenden Reglements bekannt:

– Reglement über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie

Das Reglement wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 22. November 2021 von den Stimmberechtigten genehmigt. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Gemeindebeschwerden eingegangen. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. Januar 2022 und hebt alle widersprechenden Vorschriften, insbesondere das Reglement zur Förderung von Alternativenergien vom 11. Oktober 1995, auf.

Das Reglement kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 21. Dezember 2021
Der Gemeinderat


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