Verordnung über den Jugendfonds

  16.12.2021 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Anpassung der folgenden Verordnung bekannt:

– Verordnung über den Jugendfonds, Art. 3
Die Änderungen betreffend Art. 3, Entnahmen, wurden vom Gemeinderat am 2. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderungen treten rückwirkend per 1. Dezember 2021 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Uetendorf, Präsidialabteilung, eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.


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