Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie

  30.12.2021 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 sowie Art. 21 Abs. 4 Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 8. März 2015, gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung folgender Verordnung bekannt:

– Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie

Die Verordnung, welche vom Gemeinderat an der Sitzung vom 16. September 2021 beschlossen wurde, tritt auf 1. Januar 2022 in Kraft. Sie hebt alle widersprechenden Vorschriften, insbesondere die Ausführungsbestimmungen zum Reglement zur Förderung von Alternativenergien vom 1. Januar 2013, auf.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 21. Dezember 2021
Der Gemeinderat


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