Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 8 «Gewerbestrasse» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  13.01.2022 , Uetendorf

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Uetendorf am 16. Dezember 2022 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 8 «Gewerbestrasse» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 24. März 2022 genehmigt.

Die Überbauungsordnung tritt rückwirkend per 25. April 2022 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Uetendorf und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Uetendorf, 16. Mai 2022
Gemeinderat Uetendorf


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