Verordnung über die Berichtigungsregelung GERES – Aufhebung

  14.04.2022 , Uetendorf

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. März 2022 beschlossen, die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 28. März 2019 rückwirkend per 28. Februar 2022 aufzuheben.

Diese Verordnung ist hinfällig geworden, weil sich die Gemeinde Uetendorf vollständig an die neuen durch den Kanton Bern erarbeiteten rechtlichen Grundlagen betreffend Personendatensammlungen hält.

Gemäss Art. 45 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung des Kantons Bern wird die ersatzlose Aufhebung dieser kommunalen Verordnung veröffentlicht.

Personalverordnung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

– Personalverordnung; Art. 1 – Einreihung

Die Änderung wurde durch den Gemeinderat an der Sitzung vom 24. März 2022 beschlossen und trat per 1. April 2022 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 1. April 2022
Der Gemeinderat


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