Einwohnergemeindeversammlung

  02.06.2022 , Uetendorf

Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach

Geschäftsverzeichnis:
1. Orientierungen
1.1 Jahresrechnung 2021
1.2 Verkehrsplanung Zentrum Uetendorf
2. Mitteilungen des Gemeinderats / Verschiedenes

Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen – berechnet vom Tage nach der Versammlung an – beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG).

Uetendorf, 12. Mai 2022
Der Gemeinderat


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