Gebührenverordnung, Anhang 2

  28.07.2022 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

Gebührenverordnung, Anhang 2, Ziff. 2.2.3, Personal-, Fahrzeug- und Materialkosten bei Einsätzen

Die Änderung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft und wurde vom Gemeinderat am 7. Juli 2022 beschlossen.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 19. Juli 2022
Der Gemeinderat


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