Nachträgliche öffentliche Planauflage

  22.09.2022 , Uetendorf

«Landi» mit generellem Strassenprojekt
Der Gemeinderat von Uetendorf bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Akten zur nachträglichen öffentlichen Auflage:

1. Überbauungsordnung ZPP Nr. 1

«Landi», Uetendorf
– Überbauungsplan 1:500
2. Weitere Unterlagen (nicht Gegenstand

der nachträglichen öffentlichen Auflage):
– Überbauungsvorschriften
– Generelles Strassenprojekt
– Erläuterungsbericht
– Vorprüfungsbericht vom 9. April 2020

Die Überbauungsordnung schafft die bauund planungsrechtlichen Grundlagen zur Überbauung und wurde bereits vom 31. März bis 2. Mai öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat hat die Planung am 15. September 2022 mit folgender Änderung beschlossen: Der Baubereich M4 wird gegenüber dem Stand für die öffentliche Auflage um 2 m nach Norden, bzw. 0.45 m nach Westen verschoben. Der Bereich für die grössere Spielfläche wird leicht nach Westen erweitert. Der öffentliche Fuss- und Veloweg bleibt gesichert. Nur die Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage sind Gegenstand der nachträglichen öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen liegen vom 22. September bis und mit 24. Oktober auf der Gemeindeverwaltung auf. Sie können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Uetendorf, Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf, einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 Abs. 1 BauG).

Uetendorf, 19. September 2022

Gemeinderat Uetendorf


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