Urnenwahl vom 26. März
02.02.2023 , UetendorfInfolge Demission des bisherigen Amtsinhabers per 31. Dezember 2022 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 44 des Reglements über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Urne und an der Gemeindeversammlung, die
Neuwahl des Gemeindepräsidiums
für den Rest der laufenden Legislatur (bis 31. Dezember 2023) auf Sonntag, 26. März festgesetzt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 24. Februar, 10.00 Uhr, schriftlich bei der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung Uetendorf einzureichen.
Voraussetzungen
Kandidieren kann jede in den Gemeinderat wählbare Person, unabhängig davon, ob sie bisher dem Gemeinderat angehört hat oder nicht.
Der Wahlvorschlag muss enthalten:
– Den Namen der Kandidatin oder des Kandidaten mit genauen Personalien (Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse).
– Der Wahlvorschlag ist von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen.
Kandidiert nur eine Person für die Wahl, wird sie vom Gemeinderat als gewählt erklärt.
Uetendorf, 19. Januar 2023
Der Gemeinderat
