Einwohnergemeindeversammlung
25.05.2023 , UetendorfMontag, 26. Juni 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach
Geschäftsverzeichnis:
1. Anpassung Datenschutzreglement; Genehmigung
2. Sozialhilfekommission; Wahl Barbara Rieben, Grüne
3. Jahresrechnung 2022; Orientierung
4. Orientierungen
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen – Wahlbeschwerden innerhalb von 10 Tagen – berechnet vom Tage nach der Versammlung an
– beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG). Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist 10 Tage (Art. 67a, Abs. 2 VRPG).
Uetendorf, 11. Mai 2023
Der Gemeinderat
