Baupublikation Uetendorf
04.02.2018 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Hänni Fritz, Meisenweg 7, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: architekturimhof.ch GmbH, Imhof Beat, Seestrasse 22, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Eingeschossiger Anbau an der Ostfassade als Wohnraumerweiterung.
Standort / Parzelle: Meisenweg 7, Parzelle Nr. 1282.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzzone: Keine.
Schutzobjekt: Nein.
Koordinaten: 2 610 252 / 1 180 747.
Ausnahmen: Unterschreiten des grossen Grenzabstandes (Art. 7 GBR).
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. September 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 3. August 2017
Bauabteilung Uetendorf
