Baupublikation Uetendorf

  04.02.2018 Baupublikationen, Uetendorf

Gesuchsteller: ARA Thunersee Gemeindeverband, Aarestrasse 62, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser / Vertreter: IG Mikropower, v. d. Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, Postfach 826, 3000 Bern 9.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid bbew 29/2016 vom 30. Juni 2016: Standort Ersatzhecke neu zwischen Aare und neuer PAK-Anlage / Gehweg-Provisorium an jetzigem Standort beibehalten.
Standort / Parzelle: Aarestrasse / «Üsseri Allmid», Parzelle Nr. 1145.
Koordinaten: 2 612 338 / 1 180 552.
Nutzungszone: ZöN P «ARA».
Schutzzone / -objekt: Uferschutzzone.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (GSchV Art. 41c). Bauten und Anlagen in Gewässernähe (SFG Art. 6 Abs. 3).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. Dezember 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Keine Profilierung möglich, da provisorischer Gehweg bestehend (BewD Art. 16 Abs. 3) Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 30. Oktober 2017

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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