Baupublikation Uetendorf
21.02.2018 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Marti Lea + Oliver, Gibliz 386, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Urs Flükiger, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Umbau Wohnteil innerhalb bestehenden Bauernhauses und Anbau Unterstand auf der Westseite.
Standort / Parzelle: Gibliz 386, Parzelle Nr. 449.
Nutzungszone: Weilerzone.
Koordinaten: 2 609 489 / 1 179 184.
Ausnahmen: Unterschreiten der lichten Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV).
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. März 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 8. Februar 2018
Bauabteilung Uetendorf
