Baupublikation Uetendorf

  10.05.2018 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: BHG Allmend, Zumkehr Werner, Postfach 76, 3714 Frutigen.
Projektverfasser: Bärtschi VARIOHAUS AG, Zumkehr Werner, Schwandistrasse 29, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (MFH) mit Autoeinstellhalle (AEH).
Standort/Parzelle: Aarestrasse 25 + 25a (MFH) und 25b (AEH), Parzelle Nr. 36.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.

Schutzobjekt: Erhaltenswerte Sommerlinde (wird gefällt und neuer Feldahorn an versetztem Standort gepflanzt).
Koordinaten: 2 612 225 / 1 180 483 (Abbruch Wohnhaus Aarestrasse 25); 2 612 227 / 1 180 492 (MFH Aarestrasse 25); 2 612 209 / 1 180 449 (MFH Aarestrasse 25a); 2 612 220 / 1 180 490 (AEH Aarestrasse 25b).
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 7 Abs. 4 GBR / 80 SG).
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. Juni 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 26. April 2018

Bauabteilung Uetendorf


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