Baupublikation Uetendorf

  10.05.2018 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Loosli Martin + Tina, Uttigenstrasse 25, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Christoph Felber Architekten AG, Felber Christoph, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Erweiterung Badezimmer und Einbau Zimmer im OG (im bestehenden Estrich).
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 25, Parzelle 1046.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Koordinaten: 2 611 952 / 1 180 350.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 27 BauR/80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Juni 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 4. Mai 2018

Bauabteilung Uetendorf


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