Baupublikation Uetendorf
10.05.2018 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Amt für Stadtliegenschaften der Stadt Thun, Zumthurm Thomas, Industriestrasse 2, 3602 Thun.
Projektverfasser: Christoph Felber Architekten AG, Kämpf Bruno, Architekt FH, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Zusammenlegung Wohnung im Erd- und Obergeschoss, Ausbau Dachgeschoss mit Einbau Kleinwohnung im Bauernhaus, Energietechnische Sanierung der Fassade (inkl. Fensterersatz) sowie Energieträgerersatz von Öl auf aussenliegende Luft-/Wasserwärmepumpe.
Standort / Parzelle: Aegertenstrasse 35, Parzelle Nr. 234.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Ortsbildschutzgebiet.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Baudenkmal (K-Objekt).
Koordinaten: 2 610 130 / 1 180 757.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24c RPG). Nichteinhalten U-Wert bei den Aussenwänden (Art. 14 Abs. 1 KEnV).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Juni 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 3. Mai 2018
Bauabteilung Uetendorf
