Baupublikation Uetendorf

  17.05.2018 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Grip Engineering AG, Aarestrasse 59, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Christian Nussbaum AG, Sodmattweg 4, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch und versetzter, neuer Gebäudezugang UG (Ostseite) sowie Erstellung von 12 Parkplätzen entlang der Aarestrasse.
Standort / Parzelle: Aarestrasse 59, Parzelle Nr. 1513 (BR 2577).
Nutzungszone: Arbeitszone II b.
Koordinaten: 2 612 116 / 1 180 945.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes für die vorgesehenen zwei Längsparkplätze (Art. 7 Abs. 4 GBR).
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 18. Juni 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).

Bezüglich Profilierung werden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 9. Mai 2018

Bauabteilung Uetendorf


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