Baupublikation Uetendorf

  13.03.2019 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Immer AG, Trachsel Peter, Zelgstrasse 95, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Zubema GmbH, Zuppiger Josef, Finkenweg 24, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Umnutzung 1. OG als Trainingshalle für Kunstturnen und Physiotherapie-Praxis.
Standort / Parzelle: Zelgstrasse 95, Parzelle Nr. 313.
Nutzungszone: Arbeitszone II a.
Koordinaten: 2 612 014 / 1 181 027.
Ausnahmen: Nicht zonenkonforme Nutzung (Art. 6 Abs. 1 GBR).
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. April 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauabteilung Uetendorf


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