Baupublikation Uetendorf
03.04.2019 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Gugger Markus + Nicole, Schlossberg 17, 3600 Thun.
Projektverfasser: Graber Architekten, Graber Markus, Dorfstrasse 18, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Oekonomieteil (Abbruch + Wiederaufbau) mit Einbau von Dachfenstern und Dacheinschnitt (Loggia/Terrasse) sowie Abbruch von zwei Silos.
Standort / Parzelle: Buchshaldenstrasse 34, Parzelle Nr. 1121.
Nutzungszone: Bestandeszone.
Koordinaten: 2 609 452 / 1 180 450.
Ausnahmen: Unterschreiten der lichten Raumhöhe in abgeschrägten Räumen (Art. 67 Abs. 2 BauV).
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. Mai 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 28. März 2019
Bauabteilung Uetendorf