Baupublikation Uetendorf
02.10.2019 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Moser Kurt, Bürglenweg 16, 3627 Heimberg.
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten AG, Schwalm Christian, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Unterteilung der 6½-Zimmer-Wohnung in 2 Einzelwohnungen.
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 32a, Parzelle Nr. 851.
Nutzungszone: Kernzone K.
Schutzzone: Ortsbildschutzgebiet.
Schutzobjekt: Nein.
Ausnahmen: Überschreiten der Dachaufbauten (Art. 23 GBR).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. November 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Bezüglich Profilierung werden Erleichterungen (laufende Fassaden- und Dachsanierung nach Brandfall) gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 27. September 2019
Bauabteilung Uetendorf