Baupublikation Uetendorf

  25.03.2020 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: 1. Robellaz Peter, Uttigenstrasse 38, 3661 Uetendorf und; 2. Werner Burri, Schilthornweg 9, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Robellaz Peter, Uttigenstrasse 38, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: 1. Neubau offener Carport auf bestehendem Parkplatz; 2. Erstellen Gabionen-Zaun.
Standort/Parzelle: 1. Uttigenstrasse 38a, Parzelle Nr. 814; 2. Schilthornweg 9, Parzelle Nr. 1855.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Koordinaten: 2 611 953 / 1 180 457.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 Abs. 4 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. April 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 16. März 2020

Bauabteilung Uetendorf


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