Baupublikation Uetendorf

  22.04.2020 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Bottazzo Sandro, Arvenweg 2, 3661 Uetendorf.

Projektverfasser: Raumforum Gmbh, Architektur + Innenarchitektur, Trüelweg 10b, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wintergartens, Anbau eines Gartenzimmers auf der Westseite, Neubau einer Doppelgarage, Einbau von zusätzlichen Dachflächenfenstern sowie diverse innere Umbauarbeiten.
Standort / Parzelle: Arvenweg 2 + 2a, Parzelle Nr. 808.
Nutzungszone: Wohnzone W2 H.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. Mai 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 16. April 2020

Bauabteilung Uetendorf


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