Baupublikation Uetendorf

  15.07.2020 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Bohny Rudolf, Berg 347, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser/-in: planunginholz.ch, Wittwer Thomas, Hänni 95a, 3614 Unterlangenegg.
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Einbau einer Wohnung im Ökonomieteil, Sanierung der bestehenden Fassaden (Ersatz Eternit durch Holz) und Erweiterung der Terrasse, Erweiterung des bestehenden Schopfes sowie Abbruch und Wiederaufbau des Gartenhauses (an versetztem Standort).
Standort / Parzelle: Berg 347 (Bauernhaus), 347a (Schopf) + 348 (Gartenhaus), Parzelle Nr. 354.
Nutzungszone: Weilerzone.
Koordinaten: Berg 347: 2 609 074 / 1 179 792; Berg 347a: 2 609 076 / 1 179 810; Berg 348: 2 609 091 / 1 179 777.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Ausbau Dachgeschoss + Erweiterung Laube) nach Art. 7 Abs. 4 GBR. Unterschreiten des Grenz- und Zonenabstandes (Gartenhaus) nach Art. 7 Abs. 1 GBR. Unterschreiten der lichten Raumhöhe (Büro EG) nach Art. 67 Abs. 1 BauV.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. August 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 8. Juli 2020

Bauabteilung Uetendorf


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