Baupublikation Uetendorf

  02.12.2020 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft / Projektverfasser: Archimm AG, Mäder René, Talackerstrasse 47, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Wohnhäuser sowie Neubau eines Ein- und eines Dreifamilienhauses mit gemeinsamer Einstellhalle.
Standort / Parzelle: Gurnigelweg 5, 5a und 7, Parzellen Nr. 830 + 1294.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Koordinaten: Neubau AEH Gurnigelweg 5a: 2 611 848 / 1 180 800; Neubau MFH Gurnigelweg 5: 2 611 851 / 1 180 814; Neubau EFH Gurnigelweg 7: 2 611 834 / 1 180 810.
Ausnahmen: Verzicht auf gemeinsames Heizwerk (Art. 30 GBR).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.

Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Dezember 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 23. November 2020
Bauabteilung Uetendorf


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