Baupublikation Uetendorf

  11.03.2021 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Gerber Pascal und Anna, Hohlengasse 36, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser/-in: Holzbau Hählen, Hohlengasse 21, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Umnutzung Estrich in Wohnraum inkl. Einbau ost- und westseitige Lukarne, Abbruch westseitiger Kamin und Ersatz Ölheizung durch aussenliegende Luft-/Wasserwärmepumpe.
Standort / Parzelle: Hohlengasse 36, Parzelle Nr. 1350.
Nutzungszone: Wohnzone W2 H.
Ausnahmen: Unterschreiten der Baulinie nach Art. 19 Abs. 2 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. Januar 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 16. Dezember 2020
Bauabteilung Uetendorf


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote