Baupublikation Uetendorf

  10.03.2021 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Stähli Urs und Sandra, Oberbälliz 17, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser/-in: Roesti Meier Architektur GmbH, Meier Daniel, Wylerringstrasse 36, 3014 Bern.
Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung in den ehemaligen Ökonomieteil sowie Neubau eines Carports.
Standort / Parzelle: Oberbälliz 17 + 17b, Parzelle Nr. 1012.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Spezielles: Erhaltenswerte Winterlinde Objekt 210.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 und A 14.12 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. April 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 5. März 2021
Bauabteilung Uetendorf


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