Baupublikation Uetendorf

  24.03.2021 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft / Projektverfasser: Hilpertshauser Therese und Jonas, Postgässli 6, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Überdachung Korridor zwischen Hauptgebäude und Nebengebäude, Umnutzung unbewohnter An-/ Kleinbau in Büro, Neubau Carport (6b) und Gartenhaus (6c).
Standort / Parzelle: Postgässli 6, 6b + 6c, Parzelle Nr. 429.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Koordinaten:
Postgässli 6: 2 610 492 / 1 180 228; Postgässli 6b: 2 610 493 / 1 180 237; Postgässli 6c: 2 610 498 / 1 180 216.
Ausnahmen: Unterschreiten des Gebäudeabstandes (innerhalb der zulässigen Gebäudelänge) nach Art. 7 GBR (Gemeindebaureglement).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. April 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 22. März 2021
Bauabteilung Uetendorf


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