Baupublikation Uetendorf

  19.05.2021 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Güdel Alfred und Eva, Hurschgasse 379A, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Martin Hadorn Architektur GmbH, Seematt 21, 3636 Längenbühl.
Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohnung, Ersatz angebauter Autounterstand.
Standort / Parzelle: Hurschgasse 379a, Parzelle Nr. 1273.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 ff. RPG. Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Juni 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 12. Mai 2021
Bauabteilung Uetendorf


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