Baupublikation Uetendorf

  08.09.2021 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Marcon Hans Peter und Verena, Alpenweg 12, 3661 Uetendorf, vertreten durch Frey Hueber & Partner, Advokatur & Notariat, Bahnhofstrasse 12, Postfach 53, 3602 Thun.
Projektverfasser: H+R Architekten AG, Leuenberger Adrian, Sonneggweg 11, 3110 Münsingen.
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus sowie Neubau MFH mit 28 Wohnungen und Autoeinstellhalle.
Standort / Parzelle: Jungfraustrasse 16 + 16a, Parzelle Nr. 824.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Koordinaten:
Abbruch Wohnhaus: 2 611 959 / 1 180 825. Neubau MFH/AEH: 2 611 958 / 1 180 833.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 26 BauG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Oktober 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 6. September 2021
Bauabteilung Uetendorf


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