Baupublikation Uetendorf
24.03.2022 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Fiechter Matthias + Seraina, Buchshaldenstrasse 11, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Gerber macht’s GmbH, Gwattbergweg 52, 3506 Grosshöchstetten.
Bauvorhaben: Neubau zwei Abstellplätze (einer überdacht), Sanierung Zufahrt sowie Aufhebung des bestehenden Parkplatzes.
Standort / Parzelle: Buchshaldenstrasse 11, Parzelle Nr. 1254.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24c RPG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. April 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 16. März 2022
Bauabteilung Uetendorf
