Baupublikation Uetendorf
14.04.2022 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft/Projektverfasser: Weyermann René, Zelgstrasse 12, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Anbau Wohnraum.
Standort / Parzellen: Zelgstrasse 12, Parzellen Nr. 1779 + 1781.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. Mai 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 11. April 2022
Bauabteilung Uetendorf