Baupublikation Uetendorf

  28.04.2022 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Schneider Dominik, Oberdorfstrasse 10, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: Bieri Alfred, Häsenen 47, 3116 Noflen.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Bauernhaus mit 2 Wohnungen und Abstell- und Lagerräume für landwirtschaftliche Produkte; neue Heizung mit aussen liegender Luft/Wasser-Wärmepumpe sowie Neubau Verbindungsweg auf der Nord- und Ostseite sowie Rückbau des Weges auf der Südseite.
Standort / Parzelle: Haueten 380, Parzelle Nr. 239.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietens nach Art. 24c RPG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Mai 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 14. April 2022

Bauabteilung Uetendorf


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