Baupublikation Uetendorf
16.06.2022 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Büchler Demian und Anja, Schneehornweg 1, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Lüthi Manuel, Moosweg 11, 3645 Gwatt (Thun).
Bauvorhaben: Erweiterung Erdgeschoss / Anbau an bestehendes Einfamilienhaus, Erstellen von zwei zusätzlichen Parkplätzen.
Standort / Parzelle: Schneehornweg 1, Parzelle Nr. 2014.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG. Unterschreiten der lichten Raumhöhe nach Art. 67 BauV.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Juli 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 13. Juni 2022
Bauabteilung Uetendorf