Baupublikation Uetendorf

  29.12.2022 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Bruni Fritz, Wildenrüti 404, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: GLB Thun / Oberland, Schläfli Jürg, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Einbau Studiowohnung im UG mit Neubau Sitzplatz mit Stützmauer beim Wohnhaus Wildenrüti 404 (nachträgliches Baugesuch); Einbau von 5 Pferdeboxen in Gebäude 404a (teilweise nachträgliches Baugesuch); Erstellen Betonumrandung Mistplatz und Kiesplatz; Erstellen Auslauf mit Zaun für Pferde und Rinder.
Standort / Parzelle: Wildenrüti 404 und 404a, Parzelle Nr. 411.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal. ebau.apps.be.ch/public-instances?muni cipality=20934.
Auflage- und Einsprachefristbis zum: 30. Januar 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 21. Dezember 2022
Bauabteilung Uetendorf


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