Baupublikation Uetendorf

  30.03.2023 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Contitrade Schweiz AG, Zehnder Markus, Uttigenstrasse 60, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Litex AG, Facen Laura, Lukasstrasse 18, 9008 St. Gallen.
Bauvorhaben: Ersatz Reklamen.
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 60, Parzelle Nr. 928.
Nutzungszone: Arbeitszone II c.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG, Bauen innerhalb Baulinie Untere Allmend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Mai 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 27. März 2023

Bauabteilung Uetendorf


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