Fakultatives Referendum

  04.02.2018 , Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 20. November 2019 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Kredites von Fr. 75 000.– für die Erneuerung der elektronischen Trefferanzeige in der Schiessanlage Wolfrichti, bestehend aus Fr. 50 000.– für den Ersatz von 6 Trefferanzeigen (Anteil Gemeinden) und einem Darlehen an die Schützen Schwarzenegg von Fr. 25 000.–, rückzahlbar über 10 Jahre.

Da die anderen beteiligten Gemeinden auch noch zustimmen mussten, erfolgt die Publikation erst jetzt.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 22. März 2021.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 40.
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf.

Unterlangenegg, 10. Februar 2021
Der Gemeinderat


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