Fakultatives Referendum

  04.02.2018 , Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 14. Juni 2017 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 96 000.– inkl. MwSt. zur Anschaffung eines Kommunalfahrzeugs (Traktor) für den Werkhof.
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d. h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 24. Juli 2017.

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 38.

Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf.

Unterlangenegg, 14. Juni 2017

Der Gemeinderat


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