Abfallreglement mit Gebührentarif, Inkrafttreten

  04.02.2018 , Unterlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 7. Juni 2017 beschlossene «Abfallreglement der Einwohnergemeinde Unterlangenegg» inkl. dem dazugehörigen Gebührentarif am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird.

Namens der Einwohnergemeinde
Unterlangenegg
Der Gemeindeschreiber


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