Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  04.02.2018 , Unterlangenegg

Fakultatives Referendum
Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche für den gleichen Gegenstand eine Gesamtausgabe von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.– zur Folge haben, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente unterliegen dem fakultativen Referendum.

Art. 341 Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens 2 Verbandsgemeinden können gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche ein Fr. 40 000.– übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Bst. e betreffen, das Referendum ergreifen.
2 Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Das Begehren wird beim Sekretär der Delegiertenversammlung eingereicht.

Beginn der Referendumsfrist: 10. November 2017

Ablauf der Referendumsfrist: 11. Dezember 2017

Folgende Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. Oktober 2017 unterliegen dem fakultativen Referendum:

Budget 2018 für den Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg Aufwand: Fr. 1 865 550.– Ertrag: Fr. 1 865 550.– Gemeindebeiträge: Fr. 1 612 900.– (davon OSZ-Schulbetrieb Fr. 1 197 500.– und Abschreibungen/Zins Bau OSZ Fr. 415 400.–)

Eriz, 6. November 2017

Das Büro des Gemeindeverbandes


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