Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  21.02.2018 , Unterlangenegg

Fakultatives Referendum
Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche für den gleichen Gegenstand eine Gesamtausgabe von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.– zur Folge haben, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente unterliegen dem fakultativen Referendum.

Art. 34
1 Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens 2 Verbandsgemeinden können gegen Beschlüsse der Delegierten- versammlung, welche ein Fr. 40 000.– übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Bst. e betreffen, das Referendum ergreifen. 2 Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Das Begehren wird beim Sekretär der Delegiertenversammlung eingereicht.

Beginn der Referendumsfrist:
Freitag, 23. Februar 2018

Ablauf der Referendumsfrist:
Montag, 26. März 2018

Folgender Beschluss der Delegiertenversammlung vom 7. Februar 2018 unterliegen dem fakultativen Referendum:

Baukredit von Fr. 130 000.– für das Erstellen einer Fernwärmeleitung

Steffisburg, 15. Februar 2018

Das Büro des Gemeindeverbandes
Die Sekretärin Sonja Fahrni
Oberdorfstrasse 3, 3612 Steffisburg


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