Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  02.05.2018 , Unterlangenegg

Mittwoch, 6. Juni 2018, um 20.00 Uhr im Singsaal des Oberstufenzentrums Unterlangenegg

Traktanden
1. Jahresrechnung 2017; Genehmigung
2. Datenschutzbericht 2017; Kenntnisnahme
3. Verschiedenes

Die Akten liegen mindestens 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei Unterlangenegg zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).

Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Unterlangenegg, 24. April 2018

Der Gemeinderat


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