Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  19.12.2018 , Unterlangenegg

Fakultatives Referendum
Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche für den gleichen Gegenstand eine Gesamtausgabe von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.– zur Folge haben, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente unterliegen dem fakultativen Referendum.

– Art. 341 Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens 2 Verbandsgemeinden können gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche ein Fr. 40 000.– übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Bst. e betreffen, das Referendum ergreifen.
2 Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Das Begehren wird beim Sekretär der Delegiertenversammlung eingereicht.

Beginn der Referendumsfrist: 21. Dezember 2018

Ablauf der Referendumsfrist: 21. Januar 2019

Folgende Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 4. Dezember 2018 unterliegen dem fakultativen Referendum:

Budget 2019 für den Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

Aufwand: Fr. 1 983 400.–
Ertrag: Fr. 1 983 400.–
Gemeindebeiträge: Fr. 1 666 990.– 
(davon OSZ-Schulbetrieb Fr. 1 265 090.– und
Abschreibungen / Zins Bau OSZ Fr. 401 900.–)

Steffisburg, 17. Dezember 2018

Das Büro des Gemeindeverbandes


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