Fakultatives Referendum
06.03.2019 , UnterlangeneggGemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 20. Februar 2019 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 80 000.– inkl. MwSt. zur «Sanierung des Allwetter-Sportplatzes (roter Platz) und Laufbahn» der Schulanlage Aebnit.
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: 1. April 2019.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 40.
Einreichungsstelle:
Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf.
Unterlangenegg, 22. Februar 2019
Der Gemeinderat