Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  15.05.2019 , Unterlangenegg

Reglementgenehmigung nach Art. 56 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG 170.11)
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) geben wir öffentlich bekannt, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR mit Verfügung vom 1. Mai 2019 die von der Delegiertenversammlung am 4. Dezember 2018 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements des Gemeindeverbands Oberstufenzentrum Unterlangenegg (OgR-OSZ) genehmigt hat. Diese tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.

Das Organisationsreglement kann auf den Gemeindeverwaltungen der 6 Verbandsgemeinden Buchholterberg, Eriz, Fahrni, Oberlangenegg, Unterlangenegg und Wachseldorn eingesehen oder bezogen werden.

Gemeindeverband
Oberstufenzentrum Unterlangenegg


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