Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  20.11.2019 , Unterlangenegg

Fakultatives Referendum
Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche für den gleichen Gegenstand eine Gesamtausgabe von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.– zur Folge haben, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente unterliegen dem fakultativen Referendum.

Art. 341 Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens 2 Verbandsgemeinden können gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche ein Fr. 40 000.– übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Bst. e betreffen, das Referendum ergreifen.
2 Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Das Begehren wird bei der Sekretärin der Delegiertenversammlung eingereicht.
Beginn der Referendumsfrist: 15. November 2019.
Ablauf der Referendumsfrist: 16. Dezember 2019.

Folgende Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 30. Oktober 2019 unterliegen dem fakultativen Referendum:

Budget 2020 für den Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg Aufwand: Fr. 1 894 805.– Ertrag: Fr. 1 894 805.– Gemeindebeiträge: Fr. 1 630 355.– davon Fr. 253 535.–Schulbetrieb Fr. 822 700.– Neue Finanzierung Volksschule Fr. 130 600.– Schulliegenschaften Fr. 394 500.– Abschreibungen/ Zins Bau OSZ und Fr. 29 020.– Tagesbetreuung

Steffisburg, 11. November 2019

Das Büro des Gemeindeverbandes die Sekretärin Sonja Fahrni
Oberdorfstrasse 3, 3612 Steffisburg


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