Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung

  08.01.2020 , Unterlangenegg

Der Gemeinderat Unterlangenegg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Teilrevision der Ortsplanung (Ausscheidung Gewässerräume und Umsetzung BMBV) liegt vom 10. Januar bis und mit 10. Februar 2020 auf der Gemeindeverwaltung Unterlangenegg öffentlich auf. Ferner können die Mitwirkungsunterlagen unter www.unterlangen egg.ch eingesehen werden.

Am 21. Januar 2020 findet von 14.00 bis 19.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung Unterlangenegg (Kreuzweg 118 f, 3614 Unterlangenegg) eine Sprechstunde statt. Interessierte sind eingeladen, sich über die wesentlichen Änderungen informieren zu lassen. Wer die Sprechstunde nutzen möchte, wird gebeten, sich bis 17. Januar 2020 bei der Gemeindeverwaltung Unterlangenegg mit einer genauen Uhrzeit anzumelden (Telefon 033 453 22 33 oder per E-Mail an info@unterlangenegg.ch).

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Unterlangenegg, Kreuzweg 118 f, 3614 Unterlangenegg oder per E-Mail an info@unterlangen egg.ch zu richten.

Unterlangenegg, 6. Januar 2019

Der Gemeinderat


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