Reglement Spezialfinanzierung Schwankungsreserve, Inkrafttreten

  22.01.2020 , Unterlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 4. Dezember 2019 beschlossene «Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve» per 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Unterlangenegg, 17. Januar 2020

Namens der Einwohnergemeinde
Unterlangenegg
Der Gemeindeschreiber


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