Fakultatives Referendum
03.06.2020 , UnterlangeneggGemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 20. Mai 2020 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgende Beschlüsse gefasst:
– Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 61 000.– inkl. MwSt. für die Oberflächenbehandlung der Strassenabschnitte Ried-Unterlangenegg bis Ried-Schwarzenegg und Ried-Unterlangenegg bis Graben.
– Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 97 000.– inkl. MwSt. für die Sanierung von Strassenabschnitten in den Gebieten Schnutz (190 m) und Halten (150 m).
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen jeden dieser Kreditbeschlüsse das Referendum ergreifen, d. h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
3. Juli 2020 Referendumsfrist:
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 39
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist vom 1. Juni bis 3. Juli 2020 bei der Gemeindeverwaltung auf.
Unterlangenegg, 25. Mai 2020
Der Gemeinderat