Fakultatives Referendum

  03.06.2020 , Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 20. Mai 2020 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgende Beschlüsse gefasst:

– Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 61 000.– inkl. MwSt. für die Oberflächenbehandlung der Strassenabschnitte Ried-Unterlangenegg bis Ried-Schwarzenegg und Ried-Unterlangenegg bis Graben.
– Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 97 000.– inkl. MwSt. für die Sanierung von Strassenabschnitten in den Gebieten Schnutz (190 m) und Halten (150 m).

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen jeden dieser Kreditbeschlüsse das Referendum ergreifen, d. h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

3. Juli 2020 Referendumsfrist:
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften:
39
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist vom 1. Juni bis 3. Juli 2020 bei der Gemeindeverwaltung auf.

Unterlangenegg, 25. Mai 2020

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote