Inkrafttreten geänderte oder neu erlassene Reglemente

  27.01.2021 , Unterlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 2. Dezember 2020 beschlossenen Reglemente oder Reglementsänderungen nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist wie folgt in Kraft traten:
– Reglement für die Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung, Totalrevision per 1. Januar 2021
– Reglement für die Spezialfinanzierung betreffend die Bewirtschaftung der Gemeindewälder, Teilrevision per 1. Januar 2021
– Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens, Teilrevision per 1. Januar 2021
– Reglement über die Betreuungsgutscheine für familienexterne Kinderbetreuung, Neuerlass per 2021 mit Beginn Gutschein-System ab 1. August 2021.
Namens der Einwohnergemeinde
Unterlangenegg
Der Gemeindeschreiber: Hans Tschanz


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